Donnerstag, 23. August 2012

Sorgerecht, Umgangsrecht

 
Hallo Bloggi´s
 
Habe gestern Abend Plusminus angesehen, da kam ein Beitrag über das Sorgerecht.... Das neue Gesetzt ist nicht wirklich eine lösung, ihr kennt das Gesetzt nicht?? Paare die nicht Verheiratet sind, sollen nun beide ( Vater und Mutter ) das Sorgerecht bekommen, was aber der Vater einklagen muss heisst, es wird sehr schnell schmutzige Wäsche gewaschen....Ab nächstes Jahr soll das Gesetzt in kraft tretten, weil die bisherige Gesetzeslage vom Europäischen Gerichtshof als menschenunwürdig kritisiert worden. Aber mal erlich,brauchen wir das??Was mir in dem Beitrag gefehlt hat, war der Wink das Paare die eben keinen Trauschein haben, auch ohne Gesetzt beide das Umgangsrecht und das Sorgerecht haben können, dieses muss man beim jeweiligen Jugendamt beantragt werden und zusammen Unterschrieben werden, am besten macht man dieses vor der Geburt des Kindes, weil dann ist es kostenlos, nach der Geburt muss man leider dafür zahlen, geht aber nur wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat.Vater, Mutter und das Kind bekommen jeweils einen Durchschlag!!! Woher ich das weiß? Weil man Lebenspartner und Ich das so nach der Geburt von unserem Zwergi gemacht haben, diesen Tipp gab uns damals meine Hebamme!! Für diesen Tipp bin ich  ihr heute immer noch sehr Dankbar!!
 
Bin was enttäuscht von der ARD die so kleine winks mit keinem Ton erwähnt!! Wie man sieht brauchen wir so ein schnell gemacht Gesetzt gar nicht!! Man muß nur die Paare richtig aufklären!!! Ich hätte es zum Beispiel nicht gewusst, wenn meine Hebamme nicht gewesen wäre. So haben Paare ohne Trauschein Sorgerecht, Umgangsrecht zusammen. Haben so alle Rechte und Pflichten wie verheiratete Paare. Wo haperts wieder?? BEI DER AUFKLÄRUNG!!
 
Hab nach dem Beitrag der ARD eine Mail geschrieben. Denke sowas sollte man gerade bei so einem Thema mit erwähnen!!Das Paare die gerade Schwanger sind, sich über das gemeinsame Sorgerecht gedanken machen können.
 
Also kleiner Tipp, ihr seit Schwanger aber nicht mit eurem Partner verheiratet, macht euch vorher bitte gedanken drüber, ob ihr das zusammen beantragen wollt oder nicht!!! Denke für die Väter wäre so eine Regelung schonmal ein kleiner Anfang. Und für alle wo der Zwerg schon auf der Welt ist, man kann dieses jederzeit beim jeweiligen Jungendamt beantragen.
 
 
LG MaMi
 

2 Kommentare:

  1. Ich habe Dir soeben einen Blogaward verliehen und würde mich freuen wenn Du ihn annimmst ;)

    http://nicki-testet.blogspot.com/2012/08/award-award-award.html

    Lg
    Nicki testet

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    1. Ohh Danke Nicki!!!
      Ich nehm ihn gerne an!!!! freu mich total!! :-):-):-)

      LG

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