Dienstag, 31. Juli 2012

Tagesmütter brauchen Erlaubnis

Ich hatte euch von dem Fall schonmal berichtet von einer Tagesmutter die ärger bekommen hatte...  

Jetzt ist es offiziell: will eine Tagesmutter Kinder in einem Mietshaus betreuen, muss sie vorher die Erlaubnis der Hausverwaltung einholen. Hier ist das Urteil des BGH zusammengefasst: HIER

Ich kann das alles nicht glauben... Dann könnte man ja einer Familie die mehr als ein Kind hat, genau so ärger bekommen, ich kann nur mit dem Kopfschütteln...

eure Mich Aela

3 Kommentare:

  1. Also ich wollte mal Tagesmutter für mein Patenkind machen und das Jugendamt (die prüfen ja scheinbar Tagesmütter vorher - was ja gut ist - aber man kanns auch übertreiben!) sagte, dass das im Prinzip toll wäre, aber meine Wohnung zu klein dafür sei.

    Häh?? Wie jetzt?!?

    Meine Wohnung war genauso groß wie die seiner Mutter, da wir im Nachbarhaus wohnten = gleiche Wohnung.

    Muss ich das jetzt verstehen, dass meine Wohnung genauso groß, aber zu klein ist???

    Manchmal echt witzig, diese Kumpels...

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Hallo :-))

      Ich kann da nun im fall von dir auch nur mit kopfschuetteln.... zu klein?? für ein Kind?? wenn die wohnung genau so groß ist wie die der Mutter?? Ok, vielleicht bin ich zu dooff das zu raffen ,))) aber da fällt einem echt nix mehr ein..

      Löschen
    2. Gell. Na dann hat die Mutter aber Glück gehabt, dass sie ihr Kind behalten durfte, oder wie, weil ihre WOhnung wärde ja dann auch zu klein oder was?? Da soll mal einer durchblicken. Abgesehen davon, 3ZKB auf 70m² ist doch nicht ZU klein, finde ich. Da gibt's noch viel kleinere Buden, haha!

      Löschen