Freitag, 13. Juli 2012

Tagesmutter darf Kinder nicht in Wohnung betreuen

BGH-Urteil Kölner Tagesmutter darf Kinder nicht in Wohnung betreuen
Ein Grundsatzurteil ist es nicht, aber im konkreten Einzelfall steht fest: Eine Tagesmutter aus Köln darf in einer Privatwohnung vorerst keine Kinder betreuen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts bestätigt

WO BITTE LEBEN HIER?? Kinder = Lärm soso, schlimmer gehts nimmer Deutschland oder??
Hatten wir das mit Kinderlärm nicht schonmal? Bei den Kindergärten in der City??

Man, man, man .....

HIER könnt ihr den rest lesen.....

Mir fehlen echt die Worte, was ist wenn die Frau selber 5 Kinder hat?? Wird sie dann aus ihrer Wohnung geworfen??  Lächerlich....


eure Mich Aela

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